Zurzeit unterstützt der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) Weiterbildungskurse, die vom Verkehrssicherheitsrat empfohlen und von der Verwaltungskommission des FVS als subventionsberechtigt erachtet werden. Die Beurteilung der Subventionsberechtigung basiert auf dem Reglement über die Verwendung der Mittel des FVS (vom 5.12.89; SR 741.816) und auf der allgemeinen Fondspraxis.

Der Beitrag des FVS geht indirekt an die Kursbesucher, indem diese eine Vergünstigung der Kurskosten vom Veranstalter erhalten.

Im Jahre 2010 betragen diese Beiträge je Teilnehmer für Kurse von Motorfahrzeuglenkern:

Bei Motorradkursen auf öffentlichen Strassen, auf Anlagen und im Gelände:

  • CHF 200.– an MotorradfahrerInnen vom 1.1. – 30.6.2010
  • CHF 100.– an MotorradfahrerInnen vom 1.7. – 31.12.2010

Bei Kursen auf öffentlichen Strassen mit leichten Motorwagen:

  • CHF 50.– an Lenkerinnen und Lenker ab Jahrgang 1945 und älter

Bei den restlichen Kursen:

  • CHF 100.– an Lenkerinnen und Lenker bis Jahrgang 1980 und jünger
  • CHF 100.– an Kursteilnehmer mit körperlichen Behinderungen unabhängig vom Alter

(Ausgenommen sind Kurse, welche auf Rennstrecken im In- und Ausland stattfinden.)

Beitragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Personen mit Arbeitsplatz in der Schweiz.

Das aktuelle Verzeichnis der Kursveranstalter, die vom Verkehrssicherheitsrat empfohlene Weiterbildungskurse für Motorfahrzeuglenkende anbieten, finden Sie » hier.

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