Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen von zwei je 8 Stunden dauernden Weiterausbildungskursen. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite Kurstag nach dem ersten, spätestens drei Jahre nach der Führerprüfung.

Inhalte der Weiterausbildungskurse
Folgende Kursinhalte stehen im Vordergrund:
  • 1. Kurstag: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung erkennen und vermeiden lernen.
  • 2. Kurstag: Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten schärfen, Verkehrssinn optimieren, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren.

Kursbescheinigung
Die Weiterausbildungskurse werden von privaten Kursveranstaltern angeboten. Der Besuch der Kurse ist für Neulenkerinnen und Neulenker, die nach dem 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis beantragen, obligatorisch. Die Kurskosten bezahlen die Teilnehmenden (ca. 600–800 Franken für beide Kurstage). Nach dem Besuch der Kurse erhalten diese vom Kursveranstalter eine Bescheinigung. Diese wird benötigt, um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.

 
SARI unterstützt bei der Kursadministration.


» Hinweise zu SARI
Diese Anbieter haben eine kant. Bewilligung zur Durchführung von WAB-Kursen erhalten.

» Adressen (Stand: 30. Juli 2010)